Mi, 01/04/2009 - 00:07
Arbeitnehmer am Unternehmenserfolg beteiligenvon Falco Honcamp, Deutschland
Arbeitnehmer sind generell am Unternehmenserfolg zu beteiligen.
Bei Aktiengesellschaften ist jeweils die Hälfte des auszuschüttenden Betrags als Dividende die andere Hälfte als Mitarbeiterbeteiligung auszuzahlen.
Bei familiengeführten Unternehmen ist analog zu verfahren. Die Beträge, die von Anteilseignern entnommen werden sind in gleicher Höhe an die Mitarbeiter auszuschütten. Dabei sind Vorkehrungen zu treffen, dass Anteilseigner, je nach Unternehmensgröße ein auskömmliches Mindesteinkommen aus ihrer Unternehmertätigkeit beziehen, z. B. 150000 € Jahreseinkommen. Erst alle darüber hinaus entnommenen Beträge sind mit den Mitarbeitern zu teilen.
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