Änderung der Transplantationsgesetze
von Falco Honcamp, Deutschland

In ganz Europa mangelt es an Spenderorganen. Viele Schwerkranke warten vergeblich auf ein passendendes Organ. Das erzeugt viel unnötigiges Leid, verursacht hohe Kosten im Gesundheitswesen und führt zum Teil zu Transplantationstourismus in Entwicklungsländer.

Prämisse: Es ist davon auszugehen, dass alle Menschen anderen Menschen helfen wollen, wenn es möglich ist.

Vorschlag:
Die Gesetzte so zu ändern, dass Toten grundsätzlich Organe entnommen werden können, wenn die- bzw. derjenige nicht zu Lebzeiten widersprochen hat. Der Widerspruch hat mittels schriftlicher Willenserklärung zu erfolgen. Die dazu nötigen Formulare sind den Bürgern mit den jeweiligen Wahlbenachrichtigungen zuzuschicken (z.B Kommunal- Landtags- Bundestags- und Europawahl). Sie können am Wahltag im Wahllokal, bzw. zu jeder Zeit bei jeder Behörde abgegeben werden oder sind an eine Zentralstelle zu schicken. Der Bürger erhält darüber eine Bestätigung, die er bei sich tragen kann. Wer innerhalb von 2 Jahren nach Beginn des Programms nicht widersprochen hat, wird bis zum Eingang eines Widerspruchs als potentieller Spender registriert. Ein Widerspruch kann zu jeder Zeit erfolgen. Die Daten sind in einer zentralen Organspenderdatei zu speichern, sie sind anonym und dürfen ausschließlich zu diesem Zweck benutzt werden.
Die Organentnahme wird von den Krankenkassen honoriert. Alle Kliniken werden verpflichtet bei Bedarf Organentnahmen durchzuführen

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