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ich lebe seit über 10 jahren mit meiner Familie in den niederlanden grenznah zur BRD vor unsere ausreise beantragen wir einen Reisepaß,diese
pässe hatten eine 1o jährige gültigkeit, bei der neubeantragung der
Papiere wurde uns mitgeteilt das man als deutsche behörde nicht zuständig sei und ganz gesetztstreu die doppelt passgebühr 116,-- statt
58,-- € p.Person erhebe man könne ja zu Gen,Konsulat nach Amsterdam fahren Kosten dort 72,--€ 2malige anreise antrag und abholung.
Durch einen zufall erfuhr ich das man als bundesbürger selbstverständlich
ein anrecht auf einen Personalausweis hat, auch wenn man im einem
EU-Land lebt und da wir z.Zt. nur im Schengen gebiet reisen reicht das ja.
Die deutsche gemeindeverwaltung stellte sich sehr hart leibig, erst eine
Email der LMI aus düsseldorf(sehr bürger nah) brachte den behördenschimmel auf trab.Kosten für den Perso 8,--€.
Der Höhepunkt der ganzen Aktion war die Aussage der sachbearbeiterin
auf meine frage"auf welchem vordruck den unser perso beantragt würde, wenn das ja die absolute ausnahme sei" einen vordruck habe man, viele unser mitarbeiter leben und wohnen in den niederlanden und belgien.
Via le Europa !!!
Hier gesteht sofortiger Handlungsbedarf an info für die deutschen Bürger in der EU.
Eventl. gilt die Regelung auch für alle anderen EU-Länder die über eine
ID-karte für ihre Bürger verfügen.
Ansonsten sollte man umgehend so eine Regelung auf EU Ebene auf den
Weg bringen