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Man sollte die Grundrechte des Menschen prinzipiell nicht antasten, auch nicht die Grundrechte der ungeborenen Menschen; sonst könnte sich die Beschneidung der Grundrechte einzelner Gruppen immer weiter ausdehnen und der Willkür einzelner Mächtiger unterliegen.
Auch ungeborene Menschen haben das Grundrecht auf Leben vom ersten Augenblick ihres Daseins an. Auch behinderte Menschen haben ein Grundrecht auf Leben. Ebenso alte Menschen, kranke Menschen und unproduktive Menschen jeder Art.
Der Rechtsstaat sollte das Leben eines jeden Menschen schützen, sonst kehrt bald die Willkür ein, und man muss sich fürchten alt und krank zu werden, weil dann der gewaltsame Tod aufgrund verkehrter und perverser Gesetze droht.
Je mehr sich die Gesellschaft von Gott abwendet, umso gefährdeter ist der Rechtsstaat; denn welche menschliche Instanz könnte die willkürliche Gesetzgebung davon abhalten, Gesetze gegen das Wohl der Bevölkerung zu verabschieden.