Grundrechte des Menschen schützen

Grundrechte des Menschen schützen

Der Mensch hat elementare Grundrechte vom ersten Augenblick seines Daseins an. Ein allererstes Recht ist das Recht auf Leben.
Das gilt auch für ungeborene Menschen. Sie können ihr Recht selbst nicht einfordern und sich behaupten. Es sind andere, die über die ungeborenen Menschen bestimmen. Diese Menschen durch Abtreibung zu töten und dafür nicht vom Gesetz bestraft zu werden, ist ein großes Unrecht, das böse Konsequenzen für die ganze Gesellschaft hat.
Weil es hier zu einem Dammbruch kommen kann, was die Ethik angeht, kann eine Entscheidung gegen das Leben der ungeborenen Menschen Signalwirkung haben für die Entscheidung über das Leben für Alte, Kranke, Behinderte, usw... Wir hätten dann keinen Rechtsstaat mehr, der die Bürger schützt, sondern einen Staat der Willkür. Dann würden die Gesetzgeber bestimmen über Leben und Tod seiner Bürger. Das wäre sehr unheilvoll!
Deshalb soll man das Leben der ungeborenen Menschen grundsätzlich schützen. Dieser Grundsatz geht zurück auf das Gebot "Du sollst nicht töten" Wir sollten uns alle wieder darauf besinnen, dass wir uns mit unserem Tun vor Gott verantworten müssen. Dann würden viele Dinge im Staat wieder neu und dann zum Wohle der Menschen geregelt werden.